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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Überholen

    Vorbeifahren an wartender Kolonne trotz Überholverbot

    Auch ein mehrstündiges Warten am Grenzübergang ist als Teilnahme am fließenden Straßenverkehr und nicht als Halten oder Parken anzusehen, so dass diese Vorbeifahrt trotz Überholverbotes bußgeldbewehrt ist (OLG Karlsruhe 20.5.03, 2 Ss 216/03, rkr.). (Abruf-Nr. 031462)