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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Überholen

    Vorbeifahren an wartender Kolonne trotz Überholverbot

    | Auch ein mehrstündiges Warten am Grenzübergang ist als Teilnahme am fließenden Straßenverkehr und nicht als Halten oder Parken anzusehen, so dass diese Vorbeifahrt trotz Überholverbotes bußgeldbewehrt ist (OLG Karlsruhe 20.5.03, 2 Ss 216/03, rkr.). (Abruf-Nr. 031462) |