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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt

    Die Einzelmesswerte der AAK-Konzentration müssen im Urteil angegeben werden

    | Liegt einer Verurteilung nach § 24a Abs. 1 StVG die Feststellung einer Atemalkohol-Konzentration zu Grunde, müssen im Urteil neben dem Mittelwert auch die zu Grunde liegenden Einzelmesswerte der Atemalkohol-Konzentration mitgeteilt werden (BayOb LG 5.6.01, 2 ObOWi 208/2001, rkr.). (Abruf-Nr. 010987) |