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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt

    Anforderungen an die Feststellungen bei AAK-Messung

    | Nach höchstrichterlicher Rspr. handelt es sich bei dem Gerät Dräger Alcotest 7110 Evidential MK III um ein - mittlerweile täglich praktiziertes und standardisiertes - Messverfahren, dessen Zuverlässigkeit und Messpräzision grundsätzlich nicht in Frage stehen. Der Tatrichter ist daher nicht gehalten, die Messpräzision in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Einflußfaktoren zu prüfen. Die Urteilsgründe müssen die Angabe des Messverfahrens und des -ergebnisses enthalten. Bei der AAK-Messung ist zusätzlich die Mitteilung der beiden Einzelmesswerte erforderlich, damit eine unzulässige Mittelwertbildung durch Aufrundung ausgeschlossen und die Einhaltung der nach den einschlägigen DIN-Normen höchstzulässigen Differenz zwischen den beiden Einzelmessungen der Atemalkohol-Konzentration überprüft werden können (KG 11.6.01, 3 Ws (B) 549/00, rkr.). (Abruf-Nr. 011093) |