01.11.2003 · Fachbeitrag · Tateinheit
Mehrere Verkehrsverstöße auf einer Fahrt
Verstößt der Fahrzeugführer auf einer Fahrt nacheinander wiederholt gegen Verkehrsvorschriften, so handelt es sich selbst bei Gleichartigkeit dieser OWi regelmäßig um jeweils selbständige Handlungen i.S.d. § 20 OWiG und nicht insgesamt um ein tateinheitliches Geschehen nach § 19 OWiG (OLG Hamm 28.6.03, 3 Ss OWi 182/03, rkr.). (Abruf-Nr. 031810)
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