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  • 01.11.2007 | Straßenverkehrsgefährdung

    Deliktscharakter

    § 315c StGB ist ein eigenhändiges Delikt. (Mit-)Täter kann nur derjenige sein, der die Tatbestandshandlung selbst verwirklicht (BGH 9.8.07, 4 StR 339/07, Abruf-Nr. 073038).

     

    Praxishinweis

    Ebenso hat in der Vergangenheit bereits BGH NJW 96, 208 entschieden.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 201 | ID 114269