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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Straßenverkehrsgefährdung

    Begriff des öffentlichen Straßenverkehrs

    | Eine Verurteilung nach §§ 315c, 316 StGB wegen rauschbedingter Fahruntüchtigkeit setzt ein Verhalten im öffentlichen Verkehrsraum voraus. Zumindest muss ein unmittelbarer Bezug des Geschehens zum öffentlichen Verkehr gegeben sein (LG Bonn 4.10.04, 34 Qs 187/04, Abruf-Nr. 042839). |