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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Strafzumessung

    Bewährung bei Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang?

    | Der Tatrichter hat zwar bei der Strafzumessung einen weiten Bewertungsspielraum. Gleichwohl ist eine eingehende Abwägung der wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen erforderlich. Das gilt auch in den Fällen, in denen die durch Alkohol im Straßenverkehr hervorgerufenen Gefahren und Schäden grundsätzlich ein nachdrückliches und energisches Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden erfordern (OLG Hamm 24.9.02, 4 Ss 782/02, rkr.). (Abruf-Nr. 030073) |