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  • 01.12.2005 | Schuldrechtsreform

    Keine Nutzungsvergütung für Verkäufer bei Nachlieferung

    Der Verkäufer, der dem Käufer wegen eines Mangels der Kaufsache eine andere, mangelfreie Sache als Ersatz liefert, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung für die bis zur Ersatzlieferung gezogenen Nutzungen (OLG Nürnberg 23.8.05, 3 U 991/05, NJW 05, 3000, Abruf-Nr. 053171).

     

    Sachverhalt, Entscheidungsgründe und Praxishinweis

    Kraft Ermächtigung einer Verbraucherin nimmt der klagende Verbraucherschutzverband die beklagte Versandhändlerin u.a. auf Rückzahlung von 67,86 EUR mit der Begründung in Anspruch, man habe für die Nutzung eines mangelhaften, später ausgetauschten Backofens gesetzeswidrig eine Vergütung kassiert. Das LG Nürnberg-Fürth (NJW 05, 2558) hat den Anspruch anerkannt. Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen. Unter ausführlicher Darlegung des Meinungsstreits folgt das OLG der käufergünstigen Ansicht und entscheidet damit gegen den historischen Willen des Gesetzgebers. Die zugelassene Revision wird beim BGH unter Az. VIII ZR 200/05 geführt.  

     

    Aus der Sicht des Verkehrsrechts ist das OLG-Urteil wichtig für Mängelstreitigkeiten nach dem Kauf von Neufahrzeugen und (neuen) Ersatzteilen (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn 326). „Verkehrsrecht aktuell“ wird Sie umgehend über die BGH-Entscheidung informieren.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 206 | ID 91122