01.04.2002 · Fachbeitrag · Rotlichtverstoß
Absehen vom Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß
Ist beim qualifizierten Rotlichtverstoß wegen bereits länger als einer Sekunde Rotlicht eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs und von Fußgängern ausgeschlossen, liegt nicht ein (Regel-)Fall der Nr. 34.2 BKatV, sondern nur der Nr. 34 vor, so dass ein Fahrverbot nicht verhängt werden kann (OLG Frankfurt 7.11.01, 2 Ws (B) 391/01 OWiG; rkr.). (Abruf-Nr. 020312)
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