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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · OWi-Verfahren

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

    | Die Bekanntgabe an den Betroffenen, dass gegen ihn das OWi-Verfahren eingeleitet worden ist, kann auch dadurch stattfinden, dass die Akten an den bevollmächtigten Verteidiger zur Einsichtnahme für den Betroffenen übersendet werden (OLG Hamm, 16.4.01, 2 Ss OWi 196/01, rkr.). (Abruf-Nr. 010735) |