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  • 01.01.2007 | OWi-Verfahren

    Einspruchsverwerfung trotz Einspruchsrücknahme

    Verwirft das AG einen Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG, obwohl dieser wirksam zurückgenommen worden ist, rechtfertigt dieser Rechtsfehler nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde, da der Betroffene dadurch nur einen Kostennachteil erlitten hat, nicht aber in der Hauptsache beschwert ist (OLG Hamm 31.10.06, 2 Ss OWi 653/06, Abruf-Nr. 063467).

     

    Praxishinweis

    Eine Einstellung des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 OWiG durch das OLG kommt nur in Betracht, wenn Verfahrenshindernisse nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten sind (BGHSt 36, 59, 61). Das ist aber nicht der Fall, wenn der Einspruch bereits vor Urteilserlass zurückgenommen wurde und dadurch der Bußgeldbescheid Rechtskraft erlangt hat und damit ein Verfahrenshindernis eingetreten ist (dazu BGHSt 27, 271; 36, 59).  

     

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 15 | ID 90700