01.03.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenkauf
Nutzungsvergütung bei Rückabwicklung einmal anders (OLG Celle)
Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen neuen Pkw ist es nicht gerechtfertigt, die vom Käufer zu zahlende Nutzungsvergütung nach der linearen Wertschwundmethode zu ermitteln. Vielmehr ist der Wertverlust gem. § 287 ZPO zu schätzen, wobei insbesondere die Klasse, der Typ, die Marke, das Alter, die Fahrleistung, der Preis des Autos sowie der Wertverlust zu berücksichtigen sind (OLG Celle 5.11.03, 7 U 50/03, ZGS 04, 74, Abruf-Nr. 040086).
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