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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · Neuwagenkauf

    Abschluss eines Neuwagenkaufs durch mündliche Annahme?

    | Ein Kaufinteressent, der die beim Neuwagenkauf allgemein übliche „Schriftliche Bestellung“ unterschrieben hat, darf nicht von einer sofortigen Annahme seines Angebotes ausgehen. Dies gilt selbst dann, wenn sich das Auto bereits bei dem Händler befindet und innerhalb weniger Tage ausgeliefert werden soll und der Kaufinteressent bereits den Inzahlungnahmepreis für den Gebrauchtwagen ausgehandelt und dem Verkaufsberater des Händlers seinen Personalausweis sowie die Versicherungsdoppelkarte für die Fahrzeuganmeldung ausgehändigt hat (OLG Düsseldorf, 30.5.2000, 22 U 225/99; rkr.). (Abruf-Nr. 000797) |