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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Kaskoversicherung

    Überfahren einer roten Ampel

    Den Versicherungsnehmer trifft die Substanziierungslast zu den Vorgängen, die zu einem Rotlichtverstoß führen. Überforderung eines Ortsunkundigen und fehlende Fahrpraxis im Großstadtverkehr entlasten den Versicherungsnehmer nicht (OLG Rostock 30.4.03, 6 U 249/01, zfs 03, 356). (Abruf-Nr. 031719)