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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Haftpflichtprozess

    Regressfalle: Berufung gegen AG-Urteil beim OLG

    | § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG ist grundsätzlich auch in Fällen einfacher Streitgenossenschaft anwendbar. Die Rücknahme der Berufung gegen den einzigen Streitgenossen mit Wohnsitz im Ausland hat jedenfalls dann keinen Einfluss auf die Berufungszuständigkeit des OLG, wenn sie erst nach Ablauf der Berufungsfrist erfolgt (BGH 13.5.03, VI ZR 430/02, NJW 03, 2686). (Abruf-Nr. 031369) |