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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Haftpflichtprozess

    Kosten für ein medizinisches Privatgutachten während des Verfahrens nicht erstattungsfähig

    | Wenn die Partei im Anschluss an die Übersendung des vom Gericht eingeholten Gutachtens einen eigenen Sachverständigen beauftragt, sind die insoweit anfallenden Kosten selbst dann nicht erstattungsfähig, wenn die sachverständig beratene Partei berechtigte Kritik an dem Gerichtsgutachten vorgebracht hat. Anders können die Dinge liegen, wenn die Hilfe eines Privatgutachters für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Gutachten notwendig war und/oder das eingereichte Privatgutachten eine weitere gerichtliche Beweiserhebung ausgelöst hat (OLG Düsseldorf 23.10.02, 1 W 50/02). (Abruf-Nr. 021578) |