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  • 05.01.2009 | Geschwindigkeitsüberschreitung

    Toleranzwert bei Messung durch Nachfahren

    Es ist daran festzuhalten, dass bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren in einem Fahrzeug mit nicht justiertem Tachometer ein Sicherheitsabzug von sieben Prozent des Skalenendwerts als Ausgleich für mögliche Eigenfehler des Tachometers und ein weiterer Abzug von 12 Prozent der abgelesenen Geschwindigkeit für andere mögliche Ungenauigkeiten im Regelfall erforderlich ist. Der Einzelfall kann aber eine Reduzierung erfordern (hier: hinsichtlich der abgelesenen Geschwindigkeit nur sechs Prozent) (OLG Köln 19.9.08, 82 Ss-OWi 67/08 - B, Abruf-Nr. 083598).

     

    Praxishinweis:

    Die Wahl des „richtigen“ Toleranzabzugs kann für den Betroffenen entscheidende Bedeutung haben. Denn ggf. fällt er durch einen höheren Sicherheitsabschlag aus dem Bereich heraus, in dem (schon/noch) ein Fahrverbot zu verhängen ist. Daher muss der Verteidiger sehr sorgfältig darauf achten, dass das AG seiner Entscheidung den „richtigen“ Toleranzabzug zugrunde legt.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 13 | ID 123557