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  • 24.11.2008 | Geschwindigkeitsüberschreitung

    Messung mit TraffiStar S 330

    Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsüberwachungsgerät TRAFFIPAX TraffiStar S 330 ist ein sog. standardisiertes Messverfahren i.S. der Rechtsprechung des BGH (OLG Jena 14.4.08, 1 Ss 281/07, Abruf-Nr. 083090).

     

    Praxishinweis

    Bislang hatte noch kein anderes OLG die Messung mit einem Messgerät TraffiStar S 330 als „standardisiertes Messverfahren“ angesehen. Geht man davon aus, muss der Tatrichter in seinem Urteil nur noch die Messmethode und den Toleranzwert mitteilen (BGHSt 39, 291 = NJW 93, 3081; BGHSt 43, 277 = NJW 98, 321). Der Verteidiger muss daher konkrete Messfehler geltend machen, wenn er die Messung angreifen will.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 211 | ID 122896