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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit

    | Bestehen bei einer durch Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitung auf Grund der getroffenen tatsächlichen Feststellungen Unsicherheit hinsichtlich der genauen Höhe der vom Betroffenen gefahrenen Geschwindigkeit, führt dies nicht automatisch zum Freispruch. Vielmehr kann das Messergebnis unter Berücksichtigung eines großzügigen Sicherheitsabschlags verwertet werden (OLG Hamm 9.9.02, 2 Ss OWi 643/02, rkr.). (Abruf-Nr. 030072) |