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  • 02.01.2008 | Geschwindigkeitsüberschreitung

    Lichtschrankenmessung mit dem ESO Typ ES 1.0

    Bei der Lichtschrankenmessung mit einem Gerät der Marke ESO Typ ES 1.0 mittels passiver Messung ohne Lichtsender handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren i.S.d. BGH-Rspr., vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277 (OLG Stuttgart 24.10.07, 4 Ss 264/07, Abruf-Nr. 073783).

     

    Praxishinweis

    Bislang waren Lichtschrankenmessverfahren nicht durchgehend als standardisiertes Messverfahren anerkannt (vgl. Boettger in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rn. 1121). Das hat das OLG Stuttgart nun nachgeholt. Das bedeutet: Auch für diese Verfahren werden jetzt an die Urteilsgründe reduzierte Anforderungen gestellt (BGHSt 39, 291). Zudem muss der Verteidiger Messfehler ausdrücklich geltend machen. Nur dann muss sich das AG damit auseinander setzen.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 18 | ID 116557