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  • 01.04.2007 | Geschwindigkeitsüberschreitung

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Bei einer durch eine Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung muss das tatrichterliche Urteil u.a. auch Feststellungen dazu enthalten, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug durch Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Sichtquellen aufgehellt war und damit ausreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte (OLG Hamm 29.12.06, 2 Ss OWi 797/06, Abruf-Nr. 070727).

     

    Praxishinweis

    Zur Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit vgl. zuletzt u.a. OLG Jena VA 06, 162, Abruf-Nr. 062275 , zu den erforderlichen Feststellungen im tatrichterlichen Urteil s. unsere Schwerpunktbeiträge in VA 01, 75, und 02, 181.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 73 | ID 90841