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  • 01.04.2005 | Geschwindigkeitsüberschreitung

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist ein Abzug für Messungenauigkeiten durch technische Gesamtfehler (Tachoabweichung, Reifenzustand etc) von 10 % der abgelesenen Geschwindigkeit zzgl. 4 km/h, ein weiterer Abzug von 3 % aus der nach dem Abzug für technische Gesamtfehler verbleibenden Geschwindigkeit für Abstandsschwankungen und 3 km/h Abzug für Ablesefehler bei einem nicht justierten Tachometer in der Regel rechtlich nicht zu beanstanden. Der Abzug für Ablesefehler braucht dann nicht in Ansatz gebracht zu werden, wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Tachometer ausgerüstet ist (OLG Stuttgart 20.12.04, 4 Ss 490/04, Abruf-Nr. 050662).

     

    Praxishinweis

    Über die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren haben wir ausführlich in VA 01, 75 ff., 02, 60 f., berichtet.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 69 | ID 90809