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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei Vorsatz

    Wenn dem Betroffenen zur Last gelegt wird, die zulässige Geschwindigkeit vorsätzlich überschritten zu haben, lässt sich das nicht allein mit der Höhe der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung begründen (OLG Hamm 18.8.03, 2 Ss OWi 390/03, Abruf-Nr. 032479).