Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Geldbuße

    Bei 250 EUR sind Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen erforderlich

    | Jedenfalls bei einer nach dem Bußgeldkatalog vorgesehenen Geldbuße von 250 EUR sind außergewöhnlich schlechte oder gute wirtschaftliche Verhältnisse in die Zumessungserwägungen aufzunehmen (OLG Hamburg 19.11.03, II-111/03, Abruf-Nr. 040767). |