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  • 01.10.2008 | Geldbuße

    Anforderungen an tatsächliche Feststellungen

    Bei der Verhängung einer relativ hohen Geldbuße, wie es jedenfalls bei der Verhängung einer Geldbuße von 750 EUR der Fall ist, ist es erforderlich, dass die Leistungsfähigkeit des Betroffenen berücksichtigt wird, da es von ihr abhängt, wie empfindlich oder nachhaltig die Geldbuße den Täter trifft (OLG Hamm 22.4.08, 3 Ss OWi 582/07, Abruf-Nr. 082070).

     

    Praxishinweis

    Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen rechnen alle Umstände, von denen die Fähigkeit des Betroffenen abhängt, eine bestimmte Geldbuße zu bezahlen:  

     

    • Hierzu gehören insbesondere sein Einkommen, etwaige Schulden und Verpflichtungen, das Bestehen etwaiger Unterhaltspflichten sowie gegebenenfalls das Einkommen des Ehepartners.
    • Auch das Eigentums- und Wertverhältnis zu dem bei der Tat benutzten Kraftfahrzeug kann ein Faktor darstellen, der Rückschlüsse auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betroffenen zulässt (allgemein zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse s. Gübner in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 1024 ff. m.w.N.).
    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 180 | ID 121718