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  • 01.06.2005 | Gebührenvereinbarung

    HUK-Coburg bietet 1,5-Geschäftsgebühr an

    Die HUK-Coburg bietet den Anwälten seit Anfang Mai 2005 für die außergerichtliche Regulierung eine Gebührenvereinbarung an (Abruf-Nr. 051387). Die Vereinbarung sieht einen Pauschbetrag i.H. einer 1,5-Gebühr nach dem Gesamterledigungswert vor. Die Gebühr erhöht sich auf bis zu 2,25 (mehrere Geschädigte, Regulierung von Körperschäden, ab einem Gesamterledigungswert i.H.v. 10.000 EUR). Das Angebot liegt unter den akzeptablen Abrechnungsgrundsätzen folgender Versicherungen: Allianz, DEVK, Öffentliche Versicherung Oldenburg, VGH Landwirtschaftliche Brandkasse Hannover, VHV-Versicherungen, Württembergische Versicherung (Abruf-Nr. 051388). Diese bieten Geschäftsgebühren von 1,8 (Sachschäden bei der Vertretung eines Geschädigten) bis zu 2,7 (Sach- und Körperschäden ab 10.000 EUR bei der Vertretung mehrerer Geschädigter). Das Angebot der HUK-Coburg hält der Geschäftsführende Ausschuss der Arge Verkehrsrecht des DAV für nicht akzeptabel.  

     

    Übrigens: „Verkehrsrecht aktuell“ liegen bereits über 50 Urteile von Amtsgerichten vor, die den Anwälten für eine einfache Regulierungssache eine 1,3-Geschäftsgebühr zugesprochen haben. Alle Urteile im Volltext finden Sie kostenlos unter www.iww.de. Klicken Sie dort auf „Online-Service“ und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse sowie das aktuelle Kennwort (im Juni: Benzin) ein.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 97 | ID 90899