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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Gebrauchtwagenverkauf

    Über Wasserschaden aufklären

    | Der Verkäufer eines gebrauchten Pkw ist verpflichtet, dem Käufer mitzuteilen, dass das Fahrzeug in einen Fluss gestürzt war. Die Annahme des Verkäufers, die Feuchtigkeitseinwirkung sei nur von kurzer Dauer gewesen, entlastet ihn nicht (OLG Koblenz 5.9.02, 5 U 44/02, NJW-RR 02, 1579 = DAR 02, 510 = VRS 103, 340). (Abruf-Nr. 021437) |