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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Gebrauchtwagenkauf

    Motorschaden: eine Frage von Minuten

    | Der Garantiegeber muss darlegen und beweisen, dass der Schaden an einem Kfz des Garantienehmers durch unsachgemäßen Gebrauch des Kfz verursacht worden ist. Dieser Beweis ist nicht geführt, wenn bei einem Motorschaden, der durch Überhitzung des Motoröls entstanden ist, nicht festgestellt werden kann, dass der Zeitraum der Erkennbarkeit der Überhitzung so lang war, dass der Fahrer sie hätte erkennen können, wenn er in gewissen Abständen auf die Anzeige im Armaturenbrett geachtet hätte (OLG Saarbrücken 17.2.04, 4 U 163/00-46, OLGR 04, 327, Abruf-Nr. 041282). |