01.07.2000 · Fachbeitrag · Gebrauchtwagenkauf
Keine Verpflichtung zur Abtretung der Schadenersatzansprüche bei wirksamem Gewährleistungsausschluss
Der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, der seine Gewährleistung für Mängel wirksam ausgeschlossen hat, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, etwaige Schadenersatzansprüche, die er gegenüber dem Erstverkäufer hat (hier: verschwiegener Unfallschaden), an den Käufer abzutreten (OLG Hamm, 23.5.2000, 28 U 213/99, OLG-Report 2000, 319, rkr.). (Abruf-Nr. 001308)
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