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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Gebrauchtwagenkauf

    Kein Rücktritt bei unerheblichem Mangel

    | Der Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs ist gem. §§ 437, 323 Abs. 5 BGB nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn den Verkäufer keine erhebliche Pflichtverletzung trifft - hier: Reparaturaufwand für Mängelbeseitigung unter 3 % des Kaufpreises (OLG Düsseldorf 27.2.04, I-3 W 21/04, ZGS 04, 197, Abruf-Nr. 041208). |