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  • 01.06.2000 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Umfang der tatrichterlichen Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots

    | Ein Fahrverbot darf nicht allein mit der Schwere des begangenen Verkehrsverstoßes (Verbotenes Wenden auf einer autobahnähnlichen Strecke) begründet werden. Aus dem tatrichterlichen Urteil müssen sich zudem ggf. vom Betroffenen geltend gemachte „berufliche und private Belange“, die nach den Angaben des Betroffenen durch ein Fahrverbot beeinträchtigt werden können, ergeben. Das gilt insbesondere bei einem Berufskraftfahrer (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 14.8.2000, 1 Ss 193/00) (Abruf-Nr. 001222) |