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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Keine Überschreitung des Regelfahrverbots allein wegen Vorsatzes

    Allein der Umstand, dass der verkehrsrechtlich nicht vorbelastete Betroffene die Tat vorsätzlich begangen hat, rechtfertigt es nicht, das Regelfahrverbot zu überschreiten (OLG Hamm, Beschl. v. 1.8.00, 4 Ss OWi 695/00). (Abruf-Nr. 001461)