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  • 01.11.2007 | Fahrverbot

    Kein Fahrverbot gegen den Fahrzeughalter

    Die Verhängung eines Fahrverbotes setzt gem. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG voraus, dass der Betroffene eine Verkehrsordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. Die Verletzung von Halterpflichten allein reicht nicht aus (OLG Hamm 12.7.07, 4 Ss OWi 428/07, Abruf-Nr. 073033).

     

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 202 | ID 114270