Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Kein Fahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße?

    | Der Tatrichter muss sich der Möglichkeit bewusst gewesen sein, dass er bei Festsetzung einer erhöhten Geldbuße von einem an sich verwirkten Regelfahrverbot hätte absehen können. Dies muss dem Urteil des Tatrichters entnommen werden können (OLG Hamm, Beschl. v. 15.5.2000, 2 Ss OWi 409/2000, rkr.). (Abruf-Nr. 001037) |