01.09.2003 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Erschütterung der Indizwirkung nur bei im Übrigen regelgemäßem Verhalten
Die Einschränkung der indiziellen Wirkung der Verwirklichung des Regelbeispiels bei einer i.S.d. Regeltatbestände der BKatV qualifizierten Überschreitung der durch Vorschriftszeichen 274 beschränkten Geschwindigkeit gilt nur, wenn der Kfz-Führer die ohne das Vorschriftszeichen maßgebliche Höchstgeschwindigkeit einhält (OLG Frankfurt 18.2.03, 2 Ss OWi 1/03, rkr.). (Abruf-Nr. 031643)
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