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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Beharrlicher Verstoß

    | Ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung kann verhängt werden, wenn der Pflichtverletzung das Gewicht des Regelfalls von § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV gleichkommt, ohne dass es auf eine schon zuvor verhängte erhöhte Geldbuße ankommt (BayObLG 8.1.04, 1 ObOWi 538/2003, Abruf-Nr. 040772). |