Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2006 | Entziehung der Fahrerlaubnis

    Maßgeblicher Punktestand

    Hat ein Fahrerlaubnisinhaber Verkehrsverstöße begangen, die mit 18 Punkten bewertet sind, muss ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, auch wenn seine Verstöße teilweise alsbald im Verkehrszentralregister zu tilgen sind (VG Mainz 6.6.06, 3 L 455/06.MZ, Abruf-Nr. 062121).

     

    Praxishinweis

    Das VG hat sich damit der Rspr. des VGH Mannheim angeschlossen (17.2.05, 10 S 2875/04, Abruf-Nr. 062122). Danach ist eine auf § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG gestützte Entziehung der Fahrerlaubnis jedenfalls dann rechtmäßig, wenn  

    • die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Verfügung zu berücksichtigenden Zuwiderhandlungen des Betroffenen mit 18 oder mehr Punkten zu bewerten sind und
    • Reduzierungen des Punktestandes, die nach Erlass der Verfügung, aber vor Zustellung des Widerspruchsbescheides erfolgen, die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung nicht berühren.
    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 143 | ID 90993