01.05.2000 · Fachbeitrag · Eingriff in den Straßenverkehr
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nur bei bewusster Zweckentfremdung des Kfz
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt nicht vor, wenn der Eingriff erfolgt, um den Fahrer zu einem verkehrsgerechten Verhalten anzuhalten (OLG Hamm, Beschl. v. 21.3.2000, 4 Ss 121/2000, NJW 2000, 2686). (Abruf-Nr. 001046)
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