· Fachbeitrag · Dokumentation
Das DVT für einen Kollegen befunden: Welche Angaben enthält der Befundbogen?
| Das dreidimensionale Darstellen der knöchernen Strukturen durch die digitale Volumentomographie (DVT) hat der Zahnheilkunde einen zusätzlichen Informationsgewinn ermöglicht. Gleichzeitig ist die Strahlenexposition stark reduziert worden. Um die Indikation exakt feststellen zu können, gibt es Empfehlungen, die sich an der S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie” orientieren. Wie kann die Befundung in Schriftform für einen Kollegen aussehen? PI stellt in diesem Beitrag die Indikationsbereiche und einen Musterbogen für die Erfassung der Ergebnisse nach DVT vor. |
DVT nach rechtfertigender Indikation
DVTs werden nach festgelegten Parametern und unter Berücksichtigung der rechtfertigenden Indikation befundet. Nach Auswertung der Daten eines DVT werden diese in einen standardisierten Fragebogen (Maske) übertragen. Die Indikationen im Einzelnen:
Kariologie, Parodontologie, Endodontie, zahnärztliche Prothetik, Kiefergelenk-, Funktionsdiagnostik und -therapie, Implantologie, operative Entfernung von Zähnen ‒ insbesondere Weisheitszähnen, intraossäre pathologische Veränderungen wie odontogene Tumoren, größere periapikale knöcherne Läsionen und Zysten und Ostitis, Osteomyelitis und Osteoporose, Kieferhölenerkrankungen, Speichelsteine, Traumatologie knöcherner Strukturen, Lokalisation von Fremdkörpern, komplexe Fehlbildungen (einschließlich Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten), Diagnostik der oberen Atemwege (u. a. Patienten mit orofazialen Fehlbildungen, Schlafapnoe).
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