01.07.2001 · Fachbeitrag · Beweisverwertungsverbot
Identitätsfeststellung durch Vergleich mit Ausweiskopie
Frage: Besteht ein Beweisverwertungsverbot, wenn die Verwaltungsbehörde die Identität des Betroffenen durch einen Vergleich des vom Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes mit bei der Meldebehörde vorliegenden Lichtbildern aus Personalausweisen ermittelt?
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