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  • 01.10.2005 | Beweisantrag

    Unerheblichkeit der Beweisbehauptung

    Ob ein vom Gericht durch Inaugenscheinnahme beweismäßig verwertetes Schaublatt „auf Grund möglicher Fehlerquellen“ nicht geeignet ist, eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit „an einer bestimmten Örtlichkeit nachzuweisen“, ist rechtlich unerheblich, weil der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung fahrzeug- und nicht orts- oder situationsbezogen ist, § 244 Abs. 3 StPO (OLG Hamm 25.5.05, 1 Ss OWi 170/05, Abruf-Nr. 052580).

     

    Praxishinweis

    Ebenso hat bereits das BayObLG in NZV 96, 160, entschieden.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 182 | ID 91049