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  • 01.02.2003 · Fachbeitrag · Atemalkoholmessung

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen

    | Der Senat hält an seiner (strengen) Auffassung fest, dass bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24a StVG dem tatrichterlichen Urteil nicht nur die Messmethode zu entnehmen sein muss, sondern auch, mit welchem bauartzugelassenen Messgerät die Messergebnisse gewonnen sind, dass dieses Messgerät gültig geeicht war und die Bedingungen für das Messverfahren gewahrt sind (OLG Hamm 9.12.02, 2 Ss OWi 1018/02, rkr.). (Abruf-Nr. 030071) |