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  • 01.08.2006 | Absehen vom Fahrverbot

    Verlust des Arbeitsplatzes

    Allein die Feststellung, der Betroffene habe „große Angst um seinen Arbeitsplatz“ reicht zur Begründung für ein Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen (§ 4 BKatV) nicht aus (OLG Hamm 6.3.06, 3 Ss OWi 86/06, Abruf-Nr. 062130).

     

    Praxishinweis

    Wir haben über die aktuelle Rspr. zum Fahrverbot zuletzt in VA 06, 106 berichtet. Lesen Sie auch die nachfolgende Meldung.  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 138 | ID 91001