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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Abkürzung der Sperrfrist

    Abkürzung/Aufhebung der Sperrfrist nach Teilnahme an verkehrspsychologischen Schulungen

    | Bei einem Ersttäter kann nach Teilnahme an verkehrspsychologischen Schulungen die Abkürzung/Aufhebung der Sperrfrist für die (Wieder)Erteilung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt sein (LG Hof 17.2.03, 1 Qs 3/03, rkr.). (Abruf-Nr. 030966) |