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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Abgesetzt: Strafschärfung für Taten unter Alkoholeinfluss

    | Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung einen Vorschlag von Sachsen zu den so genannten Rauschtaten kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. |

     

    Sachsen will verhindern, dass Straftaten unter Alkohol- und Drogeneinfluss automatisch milder bestraft werden. Insbesondere bei schweren Gewalttaten widerspreche dies dem Rechtsempfinden der Bevölkerung und sende zudem ein verheerendes Signal an potentielle Straftäter, betont das Land in seinem Gesetzesantrag.

     

    Sachsen fordert deshalb, die derzeitige Strafmilderung bei selbstverschuldetem Rausch und die Begrenzung auf maximal fünf Jahre beim so genannten Vollrausch zu streichen. Von der Strafschärfung wären Personen betroffen gewesen, die schwere Delikte begehen, aber aufgrund extrem hohen Alkohol-, Medikamenten- oder Rauschmittelkonsums als schuldunfähig gelten. Bisher können sie nur zu höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Diese geltende Rechtslage sieht Sachsen als unbefriedigend an und schlägt daher mehrere Änderungen im Strafgesetzbuch vor. Möglich wären danach Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren gewesen.

     

    Wie es weitergehen könnte: Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, müsste ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.

    Quelle: ID 46000133