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  • 13.07.2020 · Nachricht · Reparaturkosten

    Reparatur gemäß Gutachten und Mehraufwand

    | Jedenfalls bis zu einem Mehraufwand von bis zu zehn Prozent über die gutachterlich ermittelten Kosten hinaus bedarf es keiner (ja auch Kosten auslösender) Rückfrage beim Gutachter. Innerhalb dieser Toleranzbreite ist der Geschädigte noch vom Vertrauen in das Schadengutachten und seinem auf Grundlage des Gutachtens erteilten Auftrags geschützt, entschied das AG Wangen im Allgäu. |