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  • 14.08.2017 · Nachricht · Gutachten

    Eigenes Gutachten trotz Versicherungsgutachtens

    | Das Recht des Geschädigten, beim Haftpflichtschaden ein Schadengutachten einzuholen, erlischt nicht dadurch, dass der Versicherer mit dem Einverständnis des Geschädigten einen Sachverständigen entsendet. So sieht es das AG München. |