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  • 14.08.2017 · Nachricht · Gutachten

    Eigenes Gutachten trotz Versicherungsgutachtens

    Das Recht des Geschädigten, beim Haftpflichtschaden ein Schadengutachten einzuholen, erlischt nicht dadurch, dass der Versicherer mit dem Einverständnis des Geschädigten einen Sachverständigen entsendet. So sieht es das AG München.