23.12.2014 · Fachbeitrag aus UE · Fiktive Abrechnung
Legt der Geschädigte für die fiktive Abrechnung eines Fahrzeugschadens im Haftpflichtfall ein Schadengutachten vor, dessen Kalkulationsgrundlage mittlere Stundenverrechnungssätze der Region sind, kann der Versicherer nicht auf niedrigere Preise einer ihm genehmen Werkstatt verweisen (AG München, Urteil vom 1.12.2014, Az. 335 C 11782/14; Abruf-Nr. 143426 ; eingesandt von Rechtsanwalt Michael Brand, München).
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23.12.2014 · Fachbeitrag aus UE · Fiktive Abrechnung
Arbeitet die Werkstatt, auf deren Preise der Versicherer bei einer fiktiven Abrechnung verweisen möchte, im Kaskosegment auf der Basis von speziellen Vereinbarungen zusammen, ist der Verweis bei Haftpflichtschäden unwirksam, entschied das AG Hamburg.
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23.12.2014 · Fachbeitrag aus UE · Restwert
Die Berufungskammer des LG Köln (deren Vorsitzender der Landgerichtspräsident ist) hat klar erkannt, dass der unsägliche Beschluss des OLG Köln zum Restwert nicht mit der BGH-Rechtsprechung in Übereinstimmung zu bringen ist: Der Geschädigte muss vor Verkauf des Unfallwagens zum gutachterlich festgestellten Betrag nicht dem eintrittspflichtigen Versicherer Gelegenheit geben, den Restwert zu prüfen und gegebenenfalls zu überbieten.
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22.12.2014 · Fachbeitrag aus UE · Mietwagen
Das AG Dresden hat entschieden: Erleidet das Fahrzeug des Geschädigten durch den Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden, muss der Geschädigte sich nicht im Wege des Vorteilsausgleichs ersparte Kosten des Verschleißes abziehen lassen (AG Dresden, Urteil vom 29.8.2014, Az. 113 C 6927/13; Abruf-Nr. 143498 ).
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22.12.2014 · Fachbeitrag aus UE · Kasko
Hat der Kaskoversicherer auf die Aufforderung, ein Ausschussmitglied für das aufgerufene Sachverständigenverfahren zu benennen, nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist reagiert, und benennt der Versicherungsnehmer dann auch das zweite Ausschussmitglied, muss der Versicherer nach Vorlage des gemeinsamen Ergebnisses der beiden Sachverständigen auf dieser Grundlage abrechnen, entschied das LG Trier.
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17.12.2014 · Fachbeitrag aus UE · Restwert
Der Geschädigte darf das verunfallte Fahrzeug im Haftpflichtfall auf der Grundlage des vom Sachverständigen ermittelten und im Gutachten mit drei Angeboten hinterlegten Restwert veräußern, ohne zuvor dem Versicherer Gelegenheit zu geben, den Restwert zu überprüfen oder zu überbieten (AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 2.12.2014, Az. 716b C 151/14; Abruf-Nr. 143432 ; eingesandt von Rechtsanwältin Daniela Mielchen, Hamburg).
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01.12.2014 · Fachbeitrag aus UE · Kasko
Streitet der Versicherungsnehmer (VN) mit seinem Kaskoversicherer um die Höhe des Schadens oder des Wiederbeschaffungswerts (WBW), kann das nicht vor Gericht geklärt werden. Stattdessen ist ein „Sachverständigenverfahren“ durchzuführen. In diesem Zusammenhang möchte ein Leser wissen, was zu tun ist, wenn ein Versicherer nach dem durchgeführten Sachverständigenverfahren einfach nicht reagiert.
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01.12.2014 · Fachbeitrag aus UE · Wildschaden
Herbstzeit ist Wildschadenzeit. Die frühe Dämmerung, wenn noch viel Verkehr ist, Unruhe im Wald durch die Jagd und im Übergang zum Herbst das teils unkontrollierte Brunftverhalten steigern das Risiko von Kollisionen mit den Tieren. Die folgende Übersicht über die wiederkehrenden Probleme rund um die Regulierung eines Wildschadens bringt Ihr Wissen auf den aktuellen Stand.
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01.12.2014 · Fachbeitrag aus UE · Ausfallschaden
Wenn ein klarer Totalschaden vorliegt, ist der Geschädigte nicht verpflichtet, eine Reparatur vorzunehmen, um den Ausfallschaden niedrig zu halten. Das hat das LG Dortmund in einem Fall entschieden, der durchaus kurios war: Ein Bestattungsfahrzeug auf Basis eines Renault Trafic, ausgestattet mit einer aufwendigen Sonderausstattung zum Transport von bis zu vier Särgen, war bei einem Auffahrunfall durch einen Lkw heftig beschädigt worden.
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01.12.2014 · Fachbeitrag aus UE · Schadenabwicklung
Ein Vorteilsausgleich wegen einer Wertverbesserung oder ein Neu-für-Alt-Abzug findet bei Haftpflichtschäden nur statt, wenn der Vorteil für den Geschädigten einen wirtschaftlich verwertbaren, und nicht nur einen theoretischen Nutzen hat. Diese Aussage in einem Beschluss des OLG Köln ist wichtig, um der Sparwut der Versicherer beim Vorteilsausgleich Einhalt gebieten zu können.
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