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  • 28.09.2015 · Fachbeitrag · Fiktive Abrechnung/Reparaturkosten

    Haftpflichtschaden: Erst fiktiv, dann konkret abrechnen

    | Das AG Berlin-Mitte bestätigt die Rechtsprechung, dass der Geschädigte erst fiktiv abrechnen und dann später eine konkrete Abrechnung nachschieben darf (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 9.9.2015, Az. 110 C 3116/14, Abruf-Nr. 145418 , eingesandt von Rechtsanwalt Umut Schleyer, Berlin). |