07.09.2015 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Keine Hinweispflicht, dass „Schwacke“ zu viel sein könnte
Den Autovermieter trifft nach Ansicht des AG Stuttgart keine Pflicht, den Mieter davor zu warnen, dass ein Tarif in der Größenordnung des Schwacke-Mietpreisspiegels von manchen Versicherern nicht erstattet wird.
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